A
Ablauf der
Ausbildung

Krafträder
Zweiräder, auch mit Beiwagen

mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zur Leermasse
mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(bisher Klasse B)

mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und
einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter
24 Jahre
Direkteinstieg Krafträder

(21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Reduziertes Mindestalter:
20 Jahre

Bedingung:
Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2

Befristung:
Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM

Hinweis:

Bei Besitz der Klasse A2
von mindestens 2 Jahren
ist für den Aufstieg zu A nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Jedoch, hat man sich vorher,
einem Fahrlehrer gegenüber, als prüfungsreif
zu erweisen.
(Stufenführerschein)