Krafträder
Zweiräder, auch mit Beiwagen
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zur Leermasse
mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(bisher Klasse B)
mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 45 km/h und
einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
24 Jahre
Direkteinstieg Krafträder
(21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Reduziertes Mindestalter:
20 Jahre
Bedingung:
Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
Befristung:
Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM
Hinweis:
Bei Besitz der Klasse A2
von mindestens 2 Jahren
ist für den Aufstieg zu A nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Jedoch, hat man sich vorher,
einem Fahrlehrer gegenüber, als prüfungsreif
zu erweisen.
(Stufenführerschein)