Vom 21. bis zum 24. Lebensjahr

Krafträder der Klasse A2
Zweiräder, auch mit Beiwagen

Ab dem 24. Lebensjahr
automatisch und ohne weitere Prüfung

Krafträder der Klasse A

Mindestalter
21 Jahre

Die Ausbildung und Prüfung
werden mit einem Klasse A Kraftrad durchgeführt.

Einschluss:
Klassen A1 und AM