Vom 21. bis zum 24. Lebensjahr
Krafträder der Klasse A2
Zweiräder, auch mit Beiwagen
Ab dem 24. Lebensjahr
automatisch und ohne weitere Prüfung
Krafträder der Klasse A
Mindestalter
21 Jahre
Die Ausbildung und Prüfung
werden mit einem Klasse A Kraftrad durchgeführt.
Einschluss:
Klassen A1 und AM