AM

Ablauf der
Ausbildung

Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder,
sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis zu einem Hubraum von 50ccm oder maximal 4kw bei elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h

Mindestalter:
15 Jahre

Das ist neu und
gilt ab Anfang Februar 2020

Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:
Klasse AM ist unbefristet gültig.