AM
Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder,
sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bis zu einem Hubraum von 50ccm oder maximal 4kw bei elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h
Mindestalter:
15 Jahre
Das ist neu und
gilt ab Anfang Februar 2020
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse AM ist unbefristet gültig.