B
Ablauf der
Ausbildung

Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen A1, A2 und A)

mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung
von nicht mehr als 8 Personen
zusätzlich zum Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse
von über 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse
der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)

Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:
Klasse B ist unbefristet gültig

Einschluss:
Klasse L und AM

Hinweis:
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.