Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen A1, A2 und A)
mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung
von nicht mehr als 8 Personen
zusätzlich zum Fahrzeugführer.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Voraussetzungen:
Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L und AM
Hinweis:
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.