Fahrzeuge der Klasse B
in Kombination mit einem Anhänger
Mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
von mehr als 3500 kg
und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz
der Klasse B
ist Voraussetzung
Befristung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L und AM
Hinweis:
Es bedarf keiner Fahrprüfung.
Die Berechtigung wird erworben,
durch eine Fahrerschulung,
nach Anlage 7a der (FeV),
in einer Fahrschule, durch einen Fahrlehrer.
Zum Abschluß stellt dieser eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist, zusammen mit einem aktuellen Lichtbild, zur Vorlage beim zuständigen Straßenverkehrsamt bestimmt.
Einige Wochen später ist dann der neue Kartenführerschein zur Abholung bereit.