Kleine Trecker

Die Klasse L berechtigt
zum Führen von Zugmaschinen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke,
welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h erreichen.
Große Trecker, die auf 40km/h gedrosselt sind, darf man auch fahren.

Anhänger

Die Klasse L erlaubt das Miführen von bis zu zwei Anhängern.
Sobald ein Anhänger am Trecker dranhängt, darf nicht mehr schneller als 25km/h gefahren werden.

SAM

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Damit sind Gabelstapler, Radlader, Bagger, etc. mit einer bauartbeingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h gemeint.
Die Klasse L eraubt jedoch nur das Umherfahren mit der Arbeitsmaschine,
das Benutzen von
Gabel, Schaufel oder Löffel,
ist damit noch nicht erlaubt.

Die Ausbildung
Für die Klasse L ist nur die Teilnahme am theoretischen Unterricht vorgesehen.
Dieser besteht aus zwölf Doppelstunden (jeweils 90 Minuten)
Grundstoff und zwei Doppelstunden klassenspeziefischen Zusatzstoff für L.

Mindestalter

16 Jahre