L

Steht weiter unten
auf dieser Seite

Ablauf der
Ausbildung

Kleine Trecker

Die Klasse L berechtigt
zum Führen von Zugmaschinen
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke,
welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h erreicht.
Große Trecker, die auf 40km/h gedrosselt wurden, darf man auch fahren.

Anhänger

Die Klasse L erlaubt das Miführen von bis zu zwei Anhängern.
Sobald ein Anhänger am Trecker dranhängt, darf nicht mehr schneller als 25km/h gefahren werden.

SAM

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Damit sind Gabelstapler, Radlader, Bagger, etc. mit einer bauartbeingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h gemeint.
Die Klasse L eraubt jedoch nur das Umherfahren mit der Arbeitsmaschine,
das Benutzen von
Gabel, Schaufel oder Löffel,
ist damit noch nicht erlaubt.

Die Ausbildung

Nach der Anmeldung
und der Antragstellung
steht die Teilnahme an zwölf Doppelstunden (jeweils 90Minuten) Theorieunterricht an.
Danach den Vortest bestehen
und ab zum TÜV zur Theorieprüfung.
Bestehen und fertig.

Mindestalter

16 Jahre